
Foto: Martin Leonhardsberger mit Sophia und Eva Lechner und Schülerlotsen Hartmut Paschinger.
Stadtgemeinde Mank
Kurzparkzone und 30er bei der Mittelschule
Die Stadtgemeinde informiert zu folgenden Verkehrsangelegenheiten:
Zeiten für Kurzparkzonen neu geregelt
Gemeinsam mit den Gewerbetreibenden im Zentrum wurde die Kurzparkzonen-Regelung überarbeitet. Vor allem bei Gastronomie und Frisören ist die bisherige 90-Minuten Regelung zu knapp. Daher ist künftig 120 Minuten Parken erlaubt. Bei der Trafik werden 4 Parkplätze mit 30 Minuten Parkzeit geschaffen. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft ist erfolgt. Nach Aufstellung der Tafeln und Umsetzung der Bodenmarkierungen (Ende März) wird die neue Regelung rechtskräftig.
Abbildung die neuen Kurzparkzonen in Mank (siehe PDF)
Tempolimit 30 km/h beim Zebrastreifen Mittelschule während der Schultage
An Schultagen gilt von 7.00-18.00 Uhr Tempo 30 beim Zebrastreifen zur Mittelschule in der Schulstraße. Beginn der 30er-Beschränkung ist auf Höhe der Exelgasse, das Ende bei der Einfahrt zum Einkaufszentrum Passage. Nach Aufstellung der Tafeln und Umsetzung der Bodenmarkierungen
(Ende März) wird die neue Regelung rechtskräftig.
Aufhebung Linksabbiege-Verbot in der Bahnhofstraße
Das bestehende Linksabbiege-Verbot von der Bahnhofstraße in den Mooshammerweg (auf Höhe Eurospar) wird aufgehoben. Nach Entfernung der Tafel durch die Straßenmeisterei (bis Ende März) wird die neue Regelung rechtskräftig.
Sicherung Fußgängerübergang Alleestraße mit Bodenmarkierungen
Der Fußgängerübergang (ohne Zebrastreifen) im Bereich der Bushaltestelle Alleestraße wird mit einer Bodenmarkierung zusätzlich gesichert. Die Umsetzung der Bodenmarkierungen (sogenannte „Haifischzähne“) wird Ende März durchgeführt.
Verkehrsspiegel und STOP-Tafel in Anzenbach
Bei der Ausfahrt des Güterweges Fischhuber / Peierl in Anzenbach auf die B215 wird ein Verkehrsspiegel aufgestellt. Eine Stopptafel samt Haltelinie bei der Ausfahrt ist dafür erforderlich. Nach Aufstellung der Tafeln und Umsetzung der Bodenmarkierungen (Ende März) wird die neue Regelung rechtskräftig.